Einbürgerung
Einbürgerung
Personen die 2 Jahre in der Gemeinde Lostorf Wohnsitz haben können der Bürgergemeinde Lostorf ein Gesuch um Einbürgerung stellen, sofern die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben sich auszuweisen,
dass sie
- handlungsfähig sind oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat
- die schweizerische Rechtsordnung beachten
- ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Weiter müssen sie 4 Jahre im Kanton Solothurn ihren Wohnsitz gehabt haben, wovon zwei Jahre unmittelbar vor der Gesuchstellung.
Es werden nur die Jahre mit B- oder C-Ausweis gezählt.
Die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt.
Für Bewerber oder Bewerberinnen die eine eingetragene Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger oder Schweizer Bürgerin eingegangen sind besteht eine spezielle Regelung.
Ferner haben sich ausländische Staatsangehörige darüber auszuweisen, dass sie
- handlungsfähig sind oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat
- die schweizerische Rechtsordnung beachten
- ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen
- genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern besitzen
- die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen und verstehen
- mit den örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut sind und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen;
- am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen; und
- die Integration des Ehemannes oder der Ehefrau, des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin oder der minderjährigen Kinder unter elterlicher Sorge unterstützen und fördern..
Verfahrenskosten, Gebühren
Diese bemessen sich nach dem effektiven Bearbeitungsaufwand, sowie den zusätzlichen Auslagen. Sie betragen bei der Bürgergemeinde Lostorf pro Gesuch im Maximum
Fr. 2‘000.
Ein Gesuch braucht
- jede erwachsene Einzelperson
- Ehegatten mit ihren unmündigen Kinder.
Der Kanton erhebt für das Kantonsbürgerrecht eine separate Gebühr im Maximum Fr. 3‘000.
Wo erhalten Sie nähere Angaben und Unterlagen?
Wo erhalten Sie nähere Angaben und Unterlagen?
Beim Bürgergemeindepräsidenten
Armando Pagani
Pfaffletenstr. 4
4654 Lostorf
Tel.: 062 / 298 12 34
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