• Bürgergemeinde Lostorf
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Portrait

Was ist eine Bürgergemeinde:

Die Bürgergemeinde ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Sie umfasst alle in Lostorf heimatberechtigten Personen unabhängig ihres aktuellen Wohnortes.

Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ.

Stimmberechtigt sind alle volljährigen und in der Gemeinde Lostorf wohnhaften Bürgerinnen und Bürger.

Die wichtigsten Aufgaben der Bürgergemeinde sind:

Pflege und Nutzung des Waldes.

Unterhalt der Waldstrassen und Wanderwege.

Unterhalt der Ruhebänke und Picknickstellen im Wald.

Unterhalt und Verwalten des Dorfmuseums.

Verwalten des Johann und Helene Peier-Fonds.

Einbürgerungen schweizerischer und ausländischer Staatsbürger.

Durchführung eines Waldganges für die Bevölkerung der Gemeinde Lostorf.

Waldbegehungen und Infoanlässe mit dem Einwohnergemeinderat.

Verwalten des verpachteten Allmendlandes.

Unterhalt und Verwaltung der eigenen Liegenschaften.

Kennzahlen der Bürgergemeinde Lostorf:

Weltweit gibt es ca. 5100 Personen welche den Heimatort Lostorf besitzen.

Von diesen 5100 Personen leben ca. 610 in der Gemeinde Lostorf, diese bilden die Bürgergemeinde Lostorf.

Die Bürgergemeinde ist:

Mitglied des Zweckverbandes Forstbetrieb Unterer Hauenstein (ZVFUH).
Weitere Mitglieder sind die Bürgergemeinden Hauenstein-Ifenthal, Trimbach, Winznau, Wisen, Olten und der Kanton Solothurn.

Genossenschafterin der Alterswohnungen GAL in Lostorf.

Die Bürgergemeinde besitzt:

424 ha Wald

21 km Waldstrassen                                                                  

30 ha Wies- und Ackerland (welches in Pacht abgegeben wird)

Verschiedene Bauten und Picknickstellen

Geschichtliches

Der Kanton Solothurn kennt die Bürgergemeinden und die Einwohnergemeinden. Dabei ist die Bürgergemeinde die ältere Gemeindeform.

1831 wurde das 1. Gemeindegesetz des Kantons Solothurn erstellt und in der Kantonsverfassung von 1875 stand, dass ausschliesslich die Bürgergemeinden für die Verwaltung zuständig seien.

Im Laufe der Jahre veränderte sich das Verhältnis von Bürgern zu Nichtbürgern in den Wohngemeinden zu Gunsten der Nichtbürger. Um auch diese Nichtbürger in die Dorfgemeinschaft einzubinden entstanden die Einwohnergemeinden.

1881 wurden in einer Verordnung des Regierungsrates erstmals  die Einwohnergemeinden erwähnt. 6 Jahre später, d.h. im Jahre 1887 wurden die Einwohnergemeinden in der Verfassung des Kantons Solothurn verankert.

Neue Aufgaben wurden vermehrt den Einwohnergemeinden zugeteilt. Mit der Zeit wurden auch Aufgaben der Bürgergemeinden den Einwohnergemeinden übertragen.

So wurde in Lostorf 1981 die Wasserversorgung und 1996 das Sozial-und Vormundschaftswesen der Einwohnergemeinde übertragen.